WAS STEHT DIR ALS ENTSCHÄDIGUNG ZU?
Wenn du mit einer Fluggesellschaft von einem EU-Flughafen abfliegst oder mit einer EU-Fluggesellschaft auf einem EU-Flughafen landest (einschließlich Island, Norwegen und der Schweiz), steht dir nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung für eine verspätete Ankunft von mehr als drei Stunden eine Entschädigung zu.
€ 250 als Entschädigung für Flüge bis zu 1.500 km
€ 400 als Entschädigung für Flüge bis zu 3.500 km
€ 600 als Entschädigung für Flüge über 3.500 km