Artikel 1: Begriffsbestimmungen
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Anspruch: Anspruch eines Anspruchstellers auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 261/2004, gegebenenfalls in Verbindung mit einem Anspruch auf der Grundlage des Übereinkommens zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr von 1999 (sog. Montrealer Übereinkommen). Zur Vermeidung von Missverständnissen: FLIGHTCLAIMEU wird – soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist – nur im Zusammenhang mit Ansprüchen im Sinne der vorstehenden Bestimmungen und Vorschriften tätig – selbst wenn mögliche andere Schadensersatzansprüche angezeigt werden.
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Anspruchsteller: jede natürliche Person, wie vom Auftraggeber angegeben, die einen Anspruch geltend macht.
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Schuldner: die Partei, gegen die der Auftraggeber eine Forderung hat.
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Division: Teil von FLIGHTCLAIMEU in einem bestimmten Land, in dem FLIGHTCLAIMEU tätig ist. FLIGHTCLAIMEU ist derzeit in allen EU-Ländern tätig.
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FLIGHTCLAIMEU: CCN B.V. (eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach niederländischem Recht) mit Sitz in Amsterdam, Niederlande.
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FLIGHTCLAIMEU.com: Internetseite von FLIGHTCLAIMEU, die Fluggäste verschiedene Optionen zur Ausübung ihrer Rechte auf der Grundlage der Verordnung 261/2004 und eventuell auf der Grundlage des Montrealer Übereinkommens anbietet.
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FOP: Abkürzung von „Flight Observation Pack“ mit (falls vorhanden) relevanten Flug-, Flughafen-, Presse- und Wetterdaten für einen bestimmten Flug an einem bestimmten Tag.
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No-Win-No-Fee Basis: Kosten für den oder die Auftraggeber je nach erzieltem Ergebnis. Wenn kein positives Ergebnis erzielt wird, werden keine Kosten für die Leistungen erhoben, die auf einer No-Win-No-Fee Basis erbracht wurden. Dies gilt nur, wenn dies ausdrücklich angegeben wurde.
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Auftraggeber: Jede natürliche und/oder juristische Person, ihre Bevollmächtigte, Agenten, Rechtsnachfolger und / oder Erben, die eine Vereinbarung mit FLIGHTCLAIMEU haben oder die FLIGHTCLAIMEU im Auftrag des von ihr angegebenen Anspruchstellers beauftragt hat. Der Auftraggeber ist auch der Ansprechpartner.
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Vereinbarung: die Vereinbarung, an die der Auftraggeber nach Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gebunden ist.
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Rückerstattungsschalter: Service, bei dem ein Anspruch an FLIGHTCLAIMEU gestellt werden kann.
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Fluggastentschädigungsanspruch: Dienstleistung, bei der ein Antrag an FLIGHTCLAIMEU gestellt werden kann.
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www.FLIGHTCLAIMEU.com: Internetseite von FLIGHTCLAIMEU, die Fluggästen verschiedene Optionen zur Ausübung ihrer Rechte auf der Grundlage der Verordnung 261/2004 anbietet.
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für und sind insoweit integraler Bestandteil jeglichen Angebots, Vorschlags und/oder jeglicher Vereinbarung zwischen FLIGHTCLAIMEU und dem Auftraggeber und/oder dem Anspruchstellers, soweit diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich durch eine schriftliche Vereinbarung von beiden Parteien abbedungen wurden.
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten unter Ausschluss jeglicher sonstiger Bedingungen. Andere Bedingungen sind werden nur Bestandteil der mit FLIGHTCLAIMEU abgeschlossenen Vereinbarungen, sofern und soweit dies ausdrücklich schriftlich von beiden Parteien vereinbart wurde.
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FLIGHTCLAIMEU ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern, mit Ausnahme der Bestimmungen gemäß Abschnitt 6:236, Unterabschnitt i des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches.
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Sollte eine oder mehrere Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, unzulässig oder nichtig sein, bleibt der verbleibende Teil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in vollem Umfang in Kraft. FLIGHTCLAIMEU ist berechtigt, unwirksame, unzulässige oder nichtige Bestimmungen mit verbindlichen Bestimmungen zu ersetzen, die im Hinblick auf Ziel und Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen die unwirksamen, unzulässigen oder nichtigen Bestimmungen so genau wie möglich wiederspiegeln.
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Soweit FLIGHTCLAIMEU sich bei der Erfüllung der Vereinbarung Vermittler und/oder Dritter bedient, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für diese Vermittler und/oder Dritte.
Artikel 3: Vereinbarungen
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Alle Angebote, die in welcher Form auch immer abgegeben werden, sind unverbindlich und dienen lediglich als Einladung zur Abgabe eines Angebots, sofern FLIGHTCLAIMEU nichts anderes bestimmt.
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Eine Vereinbarung kommt nur zustande, wenn und soweit die Vereinbarung von FLIGHTCLAIMEU schriftlich, per E-Mail oder auf andere Weise bestätigt wurde oder wenn FLIGHTCLAIMEU die Vereinbarung getroffen hat.
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Mit dem Abschluss einer Vereinbarung mit FLIGHTCLAIMEU erklärt der Auftraggeber, dass er/sie berechtigt ist, diese Vereinbarung für sich oder im Namen der von ihm/ihr angegebenen (Mit-) Anspruchstellern abzuschließen.
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FLIGHTCLAIMEU ist berechtigt, den Abschluss einer Vereinbarung zu verweigern oder einen Kunden und/oder Anspruchsteller ohne Angabe von Gründen abzulehnen. In diesem Fall wird FLIGHTCLAIMEU den Auftraggeber so bald wie möglich hierüber benachrichtigen.
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FLIGHTCLAIMEU behält sich das Recht vor, die Vereinbarung und/oder Teile davon auf der Grundlage des Montrealer Übereinkommens im Falle einer Situation zu beenden, die eine ordnungsgemäße Durchführung der Vereinbarung verhindert und/oder wenn die Beziehungen zu dem Auftraggeber die Dienstleistung nicht durchführbar erscheinen lassen sowie jederzeit im eignen Ermessen von FLIGHTCLAIMEU.
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FLIGHTCLAIMEU behält sich nach eigenem Ermessen das Recht vor, eine Vereinbarung, die auf einer No-Win-No-Fee Basis eingegangen wurde, ganz oder teilweise zu erfüllen, wobei ein positives Ergebnis zu keinem Zeitpunkt garantiert werden kann. FLIGHTCLAIMEU bemüht sich, die Vereinbarung nach bestem Wissen und Können zu erfüllen.
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Sofern FLIGHTCLAIMEU eine Gebühr anbietet (die von den in Artikel 5 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschriebenen Gebühren abweicht) oder einen Festpreis mit dem Kunden vereinbart, ist FLIGHTCLAIMEU jederzeit berechtigt, diese Gebühr oder den Preis nach drei Monaten ab dem Zeitpunkt zu dem die Vereinbarung abgeschlossen wurde, zu erhöhen Sofern die Gebühren- oder die Preiserhöhung aus einer gesetzlichen Verpflichtung folgt, ist FLIGHTCLAIMEU auch berechtigt, diese Gebühr oder den Preis innerhalb des vorgenannten drei-Monats-Zeitraums zu erhöhen.
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Sollte der Auftraggeber zu irgendeinem Zeitpunkt beschließen, die Beauftragung von FLIGHTCLAIMEU oder die Vereinbarung mit FLIGHTCLAIMEU zu kündigen, nachdem die vertraglich geschuldete Leistung tatsächlich bereits durchgeführt worden ist oder nachdem FLIGHTCLAIMEU oder ein von FLIGHTCLAIMEU beauftragter Partner ein Klageverfahren eingeleitet hat, ist FLIGHTCLAIMEU berechtigt, dem Auftraggeber und/oder den Anspruchstellern die No-Win-No-Fee Gebühr, die Gebühren nach Artikel 5 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie etwaig entstandene Kosten in Rechnung zu stellen. Für den Fall, dass FLIGHTCLAIMEU ein Klageverfahren eingeleitet hat, sind unter „(tatsächlich) angefallene Kosten“ sämtliche Kosten, Auslagen oder Gebühren zu verstehen, beispielswiese (aber nicht ausschließlich): Gerichtskosten, Anwaltsgebühren, Gerichtsvollzieherkosten, außergerichtliche Inkassokosten, bezahlte Bevollmächtigte, zusätzliche Gebühren, sonstige Kosten… usw. Im Falle der Rechnungsstellung durch FLIGHTCLAIMEU ist der Auftraggeber verpflichtet, den fälligen Betrag innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu leisten.
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Vereinbarungen, die den Erwerb eines Produkts von FLIGHTCLAIMEU über das Internet betreffen, werden nach Erhalt des vereinbarten Preises erfüllt.
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Mit der Eingehung einer Vereinbarung mit FLIGHTCLAIMEU ermächtigt der Auftraggeber für sich oder im Namen der von ihm/ihr angegebenen (Mit-) Anspruchstellers FLIGHTCLAIMEU, alle (Sammel-) Dienstleistungen durchzuführen, die nach Ermessen von FLIGHTCLAIMEU erforderlich und/oder nützlich sind, einschließlich (aber nicht ausschließlich) die außergerichtliche Abwicklung, die Unterzeichnung von Voll- und Teilvergleichen, die Beauftragung von Rechtsanwälten, Inkasso-Unternehmen und/oder Vollstreckungsbeamten… usw.
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Soweit und sofern FLIGHTCLAIMEU dies für notwendig erachtet, ist FLIGHTCLAIMEU berechtigt, eine Forderung an eine andere Abteilung oder (sonstige) Dritte, Parteien und/oder Vermittler, zu verweisen. Im Falle einer solchen Verweisung ist FLIGHTCLAIMEU berechtigt, die anfangs vereinbarte, No-Win-No-Fee Gebühr und die vereinbarten Bearbeitungsgebühren entsprechend des jeweils geltenden Satzes anzupassen.
Artikel 4: Pflichten des Auftraggebers
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Der Auftraggeber ist verpflichtet, FLIGHTCLAIMEU alle notwendigen Daten oder Informationen im Voraus oder nach Einreichung eines Anspruchs auf Anfrage von FLIGHTCLAIMEU zur Verfügung zu stellen. Die Daten und Informationen müssen vollständig wahrheitsgemäß sein. Für den Fall, dass der Schuldner die Entschädigung direkt an den Auftraggeber und/oder Anspruchsteller zahlt oder zu zahlen beabsichtigt, ist der Auftraggeber verpflichtet, FLIGHTCLAIMEU unverzüglich hierüber zu informieren. Der Auftraggeber muss auf jeden Fall vollumfänglich mit FLIGHTCLAIMEU kooperieren, um die erfolgreiche Geltendmachung und Realisierung der Forderung zu gewährleisten.
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Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich FLIGHTCLAIMEU eine funktionsfähige E-Mail-Adresse zu bereitzustellen und bekanntzugeben, unter der er erreichbar ist. FLIGHTCLAIMEU haftet in keiner Weise dafür, dass diese Informationen nicht korrekt sind. Die gesamte Kommunikation erfolgt über die online-Akte zu dem jeweiligen Vorgang oder über die E-Mail-Adresse des Auftraggebers die FLIGHTCLAIMEU angegeben worden ist.
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Der Auftraggeber ist für die Bereitstellung und Bekanntgabe einer korrekten Bankverbindung (IBAN und ggf. BIC) verantwortlich, auf die die (mögliche) Forderungsbeträge überwiesen werden können. FLIGHTCLAIMEU haftet in keiner Weise dafür, dass diese Informationen nicht korrekt sind.
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In dem Fall, in dem FLIGHTCLAIMEU über PayPal Geld an den Kunden überweisen soll, ist der Auftraggeber für die Bereitstellung und Bekanntgabe einer korrekten PayPal-E-Mail-Adresse verantwortlich. FLIGHTCLAIMEU haftet in keiner Weise dafür, dass diese Informationen nicht korrekt sind.
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FLIGHTCLAIMEU wird nicht zögern, den Behörden alle Vorgänge in denen Daten/Informationen, die vorsätzlich falsch oder unvollständig vorgelegt wurden, sowie gleich wie auch immer geartete Betrugsverdachtsfälle, anzuzeigen. Dem Anspruchsteller werden in einem solchen Fall auch die Gebühren gemäß Artikel 3.8 und Artikel 5 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Rechnung gestellt.
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Der Auftraggeber stellt FLIGHTCLAIMEU gegenüber allen Ansprüchen Dritter frei, wenn der Kunde fehlerhafte Aussagen oder Angaben gemacht und/oder falsche Daten/Informationen zur Verfügung gestellt und/oder betrügerische Handlungen begangen hat.
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Der Auftraggeber und/oder die Anspruchsteller werden die Fluggesellschaft nicht direkt kontaktieren.
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Alle Gebühren und/oder Preise von FLIGHTCLAIMEU sind in Euro angegeben und verstehen sich inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes angegeben ist.
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Die No-Win-No-Fee Gebühr beträgt 25% des vollen (Anspruchs-) Betrages, auf den der Auftraggeber und/oder der Anspruchsteller gemäß § 7 der Verordnung Nr. 261/2004 einen Anspruch hat. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Höhe der No-Win-No-Fee Gebühren verändern kann. Das bedeutet vor allem, dass, sofern prozesswirtschaftliche Gründe es erfordern den Anspruch von einem Dritten verfolgen zu lassen, sich auch die Gebühr ändern kann. Dem Auftraggeber wird die No-Win-No-Fee Gebühr in Rechnung gestellt, wenn der Schuldner die Zahlung an FLIGHTCLAIMEU, direkt an den Auftraggeber, den oder die Kläger, an einen Rechtsschutzversicherer oder an andere Dritte auf der Grundlage der Verordnung (EG) 261/2004 oder des Montrealer Übereinkommens, vornimmt. Auch in der in Artikel 3 Nr. 8 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschrieben Situation ist eine No-Win-No-Fee Gebühr zu zahlen.
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Wird ein Anspruch auf der Grundlage des Montrealer Übereinkommens vorgelegt, so wird – unter der Voraussetzung, dass der Auftraggeber und/oder Anspruchssteller ebenfalls eine Forderung gemäß Artikel 1 Nr. 6 vorgelegt hat – eine No-Win-No-Fee Gebühr in Höhe von 25% (ALL-INCLUSIVE) erhoben.
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Sobald FLIGHTCLAIMEU die Geltendmachung eines Anspruchs angenommen hat, kommt zwischen FLIGHTCLAIMEU, dem Auftraggeber und dem Anspruchsteller eine Vereinbarung zustande. Von diesem Augenblick an ist FLIGHTCLAIMEU berechtigt von dem Schuldner Kosten und gesetzliche Zinsen zu verlangen, die FLIGHTCLAIMEU durch die Anspruchsverfolgung entstehen, einschließlich (aber nicht ausschließlich) die Kosten der (außer- ) gerichtlichen Geltendmachung, Rechtsanwaltsgebühren, Gerichtskosten, Dienstleistungskosten, Gerichtsvollzieherkosten, Kosten für behördliche Bevollmächtigte, zusätzliche Gebühren und sonstige Kosten. Diese Kosten, sind im Falle der Bezahlung durch den Schuldner, vollständig an FLIGHTCLAIMEU zahlbar. Wenn der Auftraggeber und/oder der Anspruchsteller beschließt, seine Forderung zurückzuziehen, ist FLIGHTCLAIMEU berechtigt, ihm die zuvor beschriebenen Kosten (zusätzlich zu den in Nr. 2 und 3 genannten Gebühren) in Rechnung zu stellen.
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As soon as FlightClaimEU has accepted a claim, an agreement has been formed between FlightClaimEU, the client and the claimant(s). From that moment on, FlightClaimEU is entitled to charge the debtor statutory interest and adverse costs incurred by FlightClaimEU, including (but not limited to) (extra)judicial (collection) costs, court fees, costs of service, bailiff’s costs, authorised representative’s fees, additional fees and other costs incurred. These costs, in the event of payment by the debtor, are entirely payable to FlightClaimEU. If the client and/or claimant(s) decide(s) to withdraw the claim, FlightClaimEU will be entitled to charge him/them the costs described previously (in addition to the rates as referred to in paragraphs 2 and 3).
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Alle Bank- oder Transaktionskosten, die im Rahmen des internationalen Bankverkehrs anfallen und den Auftraggeber und/oder der Anspruchsteller zuzurechnen sind, werden dem Auftraggeber und/oder der Anspruchsteller in Rechnung gestellt.
Artikel 6: Zahlung und Erhalt der Mittel
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Eine Zahlung (falls zutreffend) kann in einer der Weisen erfolgen, wie sie während des Beauftragungsvorgangs angegeben wurde. Diese Zahlung muss während oder unmittelbar nach Eingehung der Vereinbarung erfolgen.
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FLIGHTCLAIMEU ist berechtigt, die Erfüllung des Vertrages und die damit verbundenen Vereinbarungen auszusetzen oder zu beenden, wenn der Auftraggeber und/oder Anspruchstellers in Bezug auf eine Zahlung oder eine Verpflichtung in Verzug ist.
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Alle von FLIGHTCLAIMEU für oder im Auftrag des Auftraggebers und/oder des Anspruchstellers erhaltenen Gelder werden auf dem Bankkonto von FLIGHTCLAIMEU hinterlegt.
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Zahlungen des Schuldners an FLIGHTCLAIMEU oder direkt an den Auftraggeber und/oder Auftraggeber, an den Rechtsschutzversicherer oder an Dritte gelten als erfolgreiche Forderungsrealisierung. Hiervon muss zunächst folgendes gezahlt werden: die No-Win-No-Fee Gebühr, die Bearbeitungskosten, gesetzliche Zinsen, die Kosten der (außer- ) gerichtlichen Geltendmachung, Rechtsanwaltsgebühren, Gerichtskosten, Dienstleistungskosten, Gerichtsvollzieherkosten, Kosten für behördliche Bevollmächtigte, zusätzliche Gebühren und sonstige Kosten. Diese Beträge sind sofort und vollständig an FLIGHTCLAIMEU zu zahlen.
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Zahlungen, die der Schuldner auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 und / oder des Montrealer Übereinkommens an einen Rechtsschutzversicherer, an Dritte oder direkt an den Auftraggeber und/oder den Anspruchsteller erfolgen, sind FLIGHTCLAIMEU unverzüglich zu melden. Innerhalb einer Frist von 7 Tagen nach Erhalt der Gelder durch den Auftraggeber, den Anspruchsteller, den Rechtsschutzversicherer oder Dritte sind die No-Win-No-Fee Gebühr, die Bearbeitungsgebühren, sowie die gesetzlichen Verzugszinsen, die von FLIGHTCLAIMEU beansprucht werden sowie die (tatsächlichen) Kosten, nämlich: Kosten der (außer-) gerichtlichen Geltendmachung, Dienstleistungskosten, Gerichtsvollzieherkosten, Gerichtskosten, Gebühren für (zusätzlich) Bevollmächtigte und sonstige (tatsächliche) Kosten, die entstanden sind, an FLIGHTCLAIMEU auszukehren. Falls der Auftraggeber und/oder der Anspruchsteller dies versäumt, wird FLIGHTCLAIMEU sämtliche Kosten für die Geltendmachung und Realisierung der Zahlungen im Sinne des ersten Satzes dieser Nr. von dem Auftraggeber und/oder dem Anspruchsteller zurückfordern.
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Wenn der Schuldner dem Auftraggeber und/oder dem Anspruchsteller, Rechtsschutzversicherer oder Dritten eine Entschädigung in Form von Tickets oder Gutscheinen anbietet, können der Auftraggeber und/oder der Anspruchsteller, der Rechtsschutzversicherer oder Dritte dies – außer in dem in Artikel 5 Nr. 7 genannten Fall – akzeptieren. Der Auftraggeber und/oder der Anspruchsteller ist verpflichtet, FLIGHTCLAIMEU im Falle der Annahme eines solchen Angebots unverzüglich hiervon zu unterrichten. In einem solchen Fall ist der Auftraggeber und/oder der Anspruchsteller verpflichtet, FLIGHTCLAIMEU den geschuldeten Betrag gemäß Artikel 5 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu zahlen. In diesem Fall gilt Artikel 3 Nr. 8 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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Falls FLIGHTCLAIMEU im Namen des Auftraggebers und/oder des Anspruchstellers bereits ein gerichtliches Verfahren eingeleitet hat, hat der Auftraggeber und/oder Anspruchsteller nicht die Möglichkeit, die Forderung unentgeltlich zurückzuziehen oder die Vereinbarung zu kündigen oder ein Abrechnungsangebot des Schuldners anzunehmen. Soweit der Auftraggeber und/oder der Anspruchsteller ohne vorherige schriftliche Zustimmung ein Vergleichsangebot annimmt, die Vereinbarung kündigt oder einen Anspruch zurückzieht, so schuldet der Auftraggeber und/oder Anspruchsteller den in Artikel 3 Nr.8 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der in diesem Fall anwendbar ist, genannten Betrag.
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Für den Fall, dass der Auftraggeber und/oder der Anspruchsteller in Verzug ist, wird FLIGHTCLAIMEU dem Auftraggeber und/oder dem Anspruchsteller alle Kosten für die Geltendmachung der Forderung in Rechnung stellen.
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Die an den Auftraggeber und/oder den Anspruchsteller zu zahlende Beträge, werden – sofern die Beträge ursächlich nachvollziehbar sind – von FLIGHTCLAIMEU innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt durch FLIGHTCLAIMEU unter Beachtung der Bestimmungen der Artikel 5 und 6 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen an den Auftraggeber gezahlt. Zahlungen erfolgen an die Bankverbindung oder die PayPal-E-Mail-Adresse, die FLIGHTCLAIMEU zu diesem Zweck bekanntgegeben wurde.
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Der an den Auftraggeber und/oder den Anspruchsteller zu zahlende Betrag verbleibt für eine Höchstdauer von einem Jahr auf dem Bargeldkonto des Passagiers von FLIGHTCLAIMEU. Die Jahresfrist beginnt, nachdem der Auftraggeber über die für ihn und/oder seine (Mit-) Anspruchsteller realisierte Forderung und den zu erstattenden Betrag informiert wurde, und zwar über die E-Mail-Adresse des Auftraggebers, die bei FLIGHTCLAIMEU für den Vorgang hinterlegt wurde. Nach Ablauf dieser Jahresfrist erlischt das Recht des Auftraggebers und/oder des Anspruchstellers, diesen Betrag heraus zu verlangen.
Artikel 7: Online-Dateizugriff und –verfahren
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Nur der Auftraggeber ist berechtigt, auf die online-Akte zu dem jeweiligen Vorgang zuzugreifen. Dies bedeutet:
– Zugang zu den Daten und Unterlagen des Auftraggebers und/oder des Anspruchstellers;
– Zugang zu der Korrespondenz zwischen dem Auftraggeber und FLIGHTCLAIMEU sowie Korrespondenz zwischen FLIGHTCLAIMEU und dem Schuldner, soweit sich diese nur auf seinen Anspruch bezieht.
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Bei von FLIGHTCLAIMEU eingeleiteten Gerichtsverfahren ist FLIGHTCLAIMEU berechtigt, diese nach eigenen Erkenntnissen einzuleiten oder Vergleiche abzuschließen. Klageschriften (oder Entwürfe davon) und andere Unterlagen sind im Hinblick auf mögliche vertrauliche (persönliche oder geschäftliche) Informationen nicht in der online-Akte enthalten.
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FLIGHTCLAIMEU ist befugt einen Antrag auf Vollstreckung vor der zuständigen nationalen Aufsichtsbehörde einzureichen. Wird dieser Antrag abgelehnt oder verweigert die nationale Aufsichtsbehörde in irgendeiner Weise die Kooperation, so ist FLIGHTCLAIMEU befugt, das entsprechende öffentlich-rechtliche Verfahren einzuleiten, den entsprechenden Anspruch zurückzuziehen und/oder die Weiterbearbeitung zu beenden.
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Wenn FLIGHTCLAIMEU es für unangemessen erachtet, gerichtliche Verfahren einzuleiten oder sie aufgrund fortgeschrittener Erkenntnisse, neuer Informationen oder sonstiger Umstände fortzusetzen, ist FLIGHTCLAIMEU befugt, die Klage zurückzunehmen, das Klageverfahren zu beenden oder einen (außer-) gerichtlichen Vergleich über einen Betrag abzuschließen, der auch niedriger sein kann als die vom Auftraggeber und/oder dem Anspruchsteller gemäß § 7 der Verordnung Nr. 261/2004 beanspruchte Entschädigung. Die Bestimmungen der Artikel 5 und 6 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten weiterhin vollständig.
Artikel 8: Persönliche Angaben
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FLIGHTCLAIMEU verarbeitet die (persönlichen) Daten, die der Auftraggeber im Rahmen der Erfüllung der Vereinbarung zur Verfügung gestellt hat. FLIGHTCLAIMEU wird die Bestimmungen der einschlägigen Datenschutz- und/oder Datenschutzgesetze einhalten.
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Ohne gesonderte Zustimmung verzichtet FLIGHTCLAIMEU auf die Offenlegung (personenbezogener) Daten an Dritte – es sei denn, dies ist insoweit erforderlich, als dies für die Geltendmachung der Forderung erforderlich ist oder gesetzliche Vorschriften dies bedingen.
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Wenn dies vom Auftraggeber und/oder Anspruchsteller verlangt wird, wird FLIGHTCLAIMEU die personenbezogenen Daten aus seiner Datenbank entfernen. Nur der Auftraggeber kann die Daten (online) anpassen und ändern oder diese (online) anpassen oder ändern lassen. Sofern gefordert, wird FLIGHTCLAIMEU einen Überblick über die Angaben des Auftraggebers und / oder des Antragstellers geben, die von FLIGHTCLAIMEU gespeichert sind
Artikel 9: Geistiges Eigentum
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FLIGHTCLAIMEU behält sich die Rechte und Befugnisse vor, die nach den einschlägigen Urheberrechtsgesetzen und anderen Gesetzen und Vorschriften des geistigen Eigentums definiert sind. FLIGHTCLAIMEU ist berechtigt, das bei der Erfüllung einer Vereinbarung erworbene Wissen auch für andere Zwecke zu nutzen, sofern und soweit dies nicht die Offenlegung von streng vertraulichen Informationen des Auftraggebers an Dritte beinhaltet.
Artikel 10: Haftung und Entschädigung
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Sofern FLIGHTCLAIMEU in irgendeiner Weise Haftung übernehmen soll, dann ist diese Haftung auf das beschränkt, was in diesem Artikel festgelegt ist.
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Sofern und soweit FLIGHTCLAIMEU eine (übernommene) Verpflichtung in kausal zurechenbar Weise nicht erfüllt oder in kausal zurechenbar Weise nicht erfüllt hat, kann FLIGHTCLAIMEU für etwaige mittelbaren oder unmittelbaren, vom Auftraggeber oder Dritten erlittene Schäden nicht haftbar gemacht werden. Unter einem mittelbaren Schaden ist auch (aber nicht ausschließlich) ein etwaiger Folgeschaden, ein nicht materieller Verlust, ein direkter Handelsverlust und/oder Verlust von Aufträgen sowie ein entgangener Gewinn zu verstehen.
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Die Haftung von FLIGHTCLAIMEU kann niemals mehr als den unmittelbaren Schaden abdecken und darf den Betrag (einschließlich Umsatzsteuer) des vom Auftraggeber und/oder Anspruchstellers gemäß § 7 der Verordnung Nr. 261/2004 geltend gemachten Forderung und unter Einhaltung von Artikel 5 dieser Allgemeinen Bedingungen nicht überschreiten.
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Die in den vorstehenden Absätzen festgelegten Bedingungen gelten unbeschadet jeglicher Haftung von FLIGHTCLAIMEU aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen.
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FLIGHTCLAIMEU haftet in keiner Weise für fehlende oder fehlerhafte Daten, die vom Auftraggeber angegeben worden sind oder hätten angegeben werdeb müssen (siehe Artikel 4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen).
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Nach Lieferung der gekauften Produkte hat FLIGHTCLAIMEU keine Anteilnahme an der ordnungs- und bestimmungsgemäßen Nutzung.
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Der Auftraggeber und/oder der Anspruchsteller entschädigt FLIGHTCLAIMEU gegenüber Ansprüchen Dritter und/oder Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit der Erfüllung der Vereinbarung.
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Wenn FLIGHTCLAIMEU von einem Dritten, der eine Klage erheben möchte, konfrontiert wird, ist der Auftraggeber und/oder der Anspruchsteller verpflichtet, FLIGHTCLAIMEU sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich zu unterstützen und umgehend alles zu tun, was in einem solchen Fall vom Auftraggeber und/oder Anspruchsteller erwartet werden kann. Sollte der Auftraggeber und/oder Anspruchsteller in Bezug auf angemessene Maßnahmen in Verzug geraten, so ist FLIGHTCLAIMEU ohne weitere Erklärung berechtigt, alle Kosten, die FLIGHTCLAIMEU oder einem Dritten entstanden sind, dem Auftraggeber und/oder dem Anspruchsteller aufzuerlegen.
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Eine nicht rechtzeitige Erfüllung der Vereinbarung durch FLIGHTCLAIMEU berechtigt den Auftraggeber und/oder dem Anspruchsteller nicht zur Entschädigung oder Aussetzung jeglicher Verpflichtung gegenüber FLIGHTCLAIMEU.
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FLIGHTCLAIMEU haftet nie für irgendwelche Verwaltungsfehler, die von FLIGHTCLAIMEU, seinen Partnern oder Dritten begangen werden. FLIGHTCLAIMEU behält sich das Recht vor, diese Verwaltungsfehler zu beheben.
Artikel 11: Höhere Gewalt
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FLIGHTCLAIMEU ist nicht verpflichtet, eine Verpflichtung für den Auftraggeber und/oder den Anspruchsteller zu erfüllen, wenn dies infolge eines Umstandes behindert wird, der nicht FLIGHTCLAIMEU zugerechnet wird – auch nicht wenn FLIGHTCLAIMEU dazu, gesetzlich oder durch anderweitige Vorschriften oder allgemein anerkannte Standards, verpflichtet ist.
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Höhere Gewalt beinhaltet neben dem, was das Gesetz und die Rechtsprechung definiert, alle äußeren Ursachen, die vorhersehbar oder nicht vorhersehbar sind, die von FLIGHTCLAIMEU nicht oder nicht tatsächlich beeinflusst werden können, wodurch FLIGHTCLAIMEU jedoch nicht in der Lage ist seinen Verpflichtungen gegenüber dem Auftraggeber und/oder dem Anspruchsteller nachzukommen. FLIGHTCLAIMEU ist ferner berechtigt, höhere Gewalt einzuwenden, wenn der Umstand die (weitere) Erfüllung der Vereinbarung – auch nach der Erfüllung der Verpflichtungen von FLIGHTCLAIMEU – verhindert.
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Für die Zeit, in der die höhere Gewalt fortbesteht, ist FLIGHTCLAIMEU berechtigt, jegliche Verpflichtungen aus der Vereinbarung auszusetzen.
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Soweit FLIGHTCLAIMEU zum Zeitpunkt des Eintretens der höheren Gewalt in der Zwischenzeit die Verpflichtungen aus der Vereinbarung (teilweise) erfüllt oder in der Lage ist, dies zu tun, und der erfüllte Teil und/oder der zu erfüllende Teil einen unabhängigen Wert darstellt, ist FLIGHTCLAIMEU berechtigt, den bereits erfüllten und/oder noch zu erfüllenden Teil gesondert in Rechnung zu stellen.
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Die Frist für alle Ansprüche gegen FLIGHTCLAIMEU und Dritte, die von FLIGHTCLAIMEU bei der Erfüllung einer Vereinbarung eingesetzt werden, beträgt ein Jahr, wie in Artikel 6 Absatz 10 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannt.
Artikel 13: Anwendbares Recht/Streitigkeiten
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Alle mit FLIGHTCLAIMEU geschlossenen Vereinbarungen unterliegen dem niederländischen Recht.
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Alle Streitigkeiten mit FLIGHTCLAIMEU werden dem zuständigen Gericht vorgelegt.