compensation for flight delays and cancelled flights
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Frequently Asked Questions

FLIGHTCLAIMEU.DE

Was ist FlightClaimEU.de?

FlightClaimEU.de hilft Fluggästen, die eine Flugverspätung, Flugannullierung oder Nichtbeförderung erlebt haben. Auf der Grundlage der Verordnung (EG) 261/2004 unterstützt FlightClaimEU.de Fluggäste dabei ihren Anspruch auf Entschädigung gegenüber der Fluggesellschaft durchzusetzen.

Warum FlightClaimEU.de?

FlightClaimEU.de ist den Passagierrechten verpflichtet und bringt viel Erfahrung in die FlightClaimEU.de-Dienstleistung ein. FlightClaimEU.de hat sich einen starken Ruf im Bereich von Regressdienstleistungen aufgebaut und ist in diesem Bereich ein ausgewiesener Experte. FlightClaimEU.de Dienstleistungen sind repräsentativ für diese Erfahrung und kombinieren das mit einem einfach zu handhabenden „Do-It-Yourself“ – Produkt. FlightClaimEU.de kann basierend auf historischen Flugdaten eine gut informierte faktenbasierte Einschätzung vornehmen.

Woher bezieht FlightClaimEU.de seine Informationen?

FlightClaimEU.de nutzt historische Flugdaten, die sowohl von kommerziellen Anbietern angeboten werden oder über öffentlichen Quellen zugänglich sind als auch von Regierungen, Flughäfen, Fluggesellschaften und den Medien veröffentlicht werden. Zusätzlich wertet FlightClaimEU.de die Signale der zivilen Luftfahrt (ACARS und ADS-B) aus.

AUSSERGEWÖHNLICHE UMSTÄND

Berücksichtigt FlightClaimEU.de die Wetterdaten, wenn ein Flug analysiert wird?

FlightClaimEU.de hat Zugang zu über 60.000 Signalen von Westterstationen, die auf Flughäfen installiert sind (METAR). Diese Wetterberichte stehen im Einklang mit den Vorgaben der Weltorganisation für Meteorologie (WMO). Alle relevanten Wetterberichte werden von FlightClaimEU.de ausgewertet wenn ein Flug analysiert wird.

Was, wenn der Flughafen durch Streik oder politische Unruhen o.ä. geschlossen war?

FlightClaimEU.de sammelt und archiviert hunderte von Nachrichten und Berichterstattungen über Fluglotsenstreiks, politischen Unruhen, Flughafenschließungen u.ä. Diese Informationen werden genutzt, wenn ein Flug analysiert wird.

Welche Umstände sind nach Ansicht von FlightClaimEU.de außergewöhnliche Umstände?

FlightClaimEU.de kombiniert Flugdaten, Wetterberichte und Nachrichten um beurteilen zu können, ob ein Flug unter Verordnung (EG) 261/2004 fallen könnte. Auf der Basis dieser Daten kann FlightClaimEU.de schnell beurteilen, ob eine Situation als „außergewöhnlicher Umstand“ angesehen werden kann. Eine Fluggesellschaft trifft im Fall eines außergewöhnlichen Umstands keine Verpflichtung eine Entschädigung zu zahlen und FlightClaimEU.de wird den Fall unter einem derartigen Umstand nicht auf „No-Win-No-Fee“ – Basis annehmen.

KOSTEN

Was bedeutet „No-Win-No-Fee“?

FlightClaimEU.de ist auf „No-Win-No-Fee“ – Basis für dich tätig. Das bedeutet, dass du uns lediglich eine Gebühr bezahlst, wenn wir erfolgreich sind. Du erhältst 75% des Entschädigungsbetrags abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 25 pro Fluggast. Sollten wir deinen Fall nicht lösen können, brauchst du uns überhaupt nichts zu bezahlen.

Ich erhalte nicht die Option „No-Win-No-Fee“. Warum?

Hierfür kann es mehrere Gründe geben. Falls der Flug nicht unter den Anwendungsbereich der Verordnung (EG) 261/2004 fällt können wir dir nicht weiterhelfen. So fällt beispielsweise ein Flug mit einer nicht EU-Fluggesellschaft, der in der EU landet, nicht in den Anwendungsbereich dieser Verordnung. Auch ist es möglich, dass FlightClaimEU.de keine Möglichkeit hat den Anspruch zu erheben weil die Fluggesellschaft kein Büro in der EU unterhält. Und letztlich ist es auch möglich, dass wir im Rahmen unserer Analyse des Flugs zu der Erkenntnis gekommen sind, dass „außergewöhnliche Umstände“ vorlagen, die einer Verfolgung des Anspruchs aus unserer Sicht entgegensteht. Selbstverständlich bedeutet dies aber nicht, dass du nicht deinen Anspruch direkt bei der Fluggesellschaft erhebst.

Wie hoch ist eure Gebühr?

FlightClaimEU.de ist auf „No-Win-No-Fee“ – Basis für dich tätig. Das bedeutet, dass du uns lediglich eine Gebühr bezahlst, wenn wir erfolgreich sind. Du erhältst 75% des Entschädigungsbetrags abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 25 pro Fluggast. Sollten wir deinen Fall nicht lösen können, brauchst du uns überhaupt nichts zu bezahlen.

Fallen weitere Rechtsverfolgungskosten an wenn FlightClaimEU.de ein gerichtliches Verfahren anstrebt?

Es fallen keine weitere Kosten an wenn FlightClaim.de für dich vor Gericht zieht. Im Falle eines Obsiegens erhältst du 75% des Entschädigungsbetrags abzüglich € 25 Bearbeitungsgebühr pro Fluggast. Falls wir den Fall verlieren, zahlst du lediglich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 25 pro Fluggast.

DOKUMENTE

Welche Dokumente brauche ich um einen Anspruch zu erheben?

FlightClaimEU.de benötigt einige Reisedokumente bevor wir einem Anspruch für dich nachgehen können. Du kannst bei der Eingabe der Daten zu deinem Anspruch die notwendigen Unterlagen hochladen. Wir benötigen eine Kopie der folgenden Unterlagen: Buchungsbestätigung, (e)Ticket, Bordkarte, Reisepass oder Personalausweis.

Warum muss ich eine Kopie meines Reisepasses/Personalausweises senden?

Wir benötigen eine Kopie deines Reisepasses / Personalausweises um den Namen des Anspruchstellers zu bestätigen und um die Unterschrift auf der Vollmacht zu überprüfen. Darüberhinaus verlangen einige Fluggesellschaften eine Kopie bevor sie gewillt sind, sich den Anspruch zu prüfen. Falls es erforderlich sein sollte, deinen Fall in deinem Namen vor Gericht zu bringen wird FlightClaimEU.de gegenüber den Gerichten darüberhinaus durch Vorlage der Kopie und der Vollmacht glaubhaft versichern können von dir persönlich mit der Geltendmachung des Anspruchs beauftrag worden zu sein. FlightClaimEU.de ist an den Bestimmungen des Datenschutzes verpflichtet und wird unter keinen Umständen deine Daten an Dritte verkaufen.

Wie shicke ich meine Unterlagen an FlightClaimEU.de?

Um deinen Anspruch schnellstmöglich bearbeiten zu können, bevorzugen wir es sämtliche Unterlagen in elektronischer Form zu erhalten. Es ist möglich Unterlagen bei der Eingabe der Daten oder der online Akte zu deinem Vorgang hinzuzufügen. Falls du Schwierigkeiten haben solltest dies zu tun oder falls es dir nicht möglich sein sollte, sende deine Unterlagen bitte per E-Mail an office@FlightClaimEU.de. Alle Unterlagen werden der online Akte zu deinem Vorgang hinzugefügt.

DEIN ANSPRUCH

Das Ticket wurde von meinem Arbeitgeber gekauft. Steht mir eine Entschädigung zu?

Ja, Anspruchsberechtigt ist der Fluggast mit einer gültigen Bordkarte, unabhängig davon wer für das Ticket gezahlt hat – sei es eine natürliche oder aber eine juristische Person.

Ich bin mit einer Fluggesellschaft geflogen, die den Flug der verspätet oder annuliert war, gechartert hat. Kann ich trotzdem einen Anspruch erheben?

Ja, auch gegen Fluggesellschaften, die den Flug im Auftrag einer anderen Fluggesellschaft („on behalf of“) durchgeführt hat, kann der Anspruch gestellt werden.

Mein erster Flug war weniger als 3 Stunden verspätet, aber ich habe meinen Anschlussflug verpasst & erreichte mein Ziel mit einer Verspätung von über 3 Stunden. Könnt ihr mir in diesem Fall trotzdem helfen?

Ja, der Entschädigungsanspruch steht sowohl Fluggästen zu, die verspätet von einem Flughafen abfliegen, als auch verspätet an einem Flughafen ankommen.

Als sich mein Flug verspätete oder annuliert wurde, wurde mir eine Übernachtung in einem Hotel angeboten & ich wurde auf einen anderen Flug gebucht. Habe ich trotzdem Anspruch auf eine Entschädigung?

Ja, der Entschädigungsanspruch steht neben dem Anspruch auf Betreeungsleistungen, die kostenlos von der Fluggesellschaft angeboten werden.

Ich habe ein Ticket bei einer Flugesellschaft gebucht, die den Flug, der sich verspätet hat oder der annulliert wurde, an diesem Tag von einer Partnerfluggesellschaft durchführen ließ. Kann ich trotzdem einen Anspruch erheben?

Ja, auch gegen Fluggesellschaften, die den Flug im Auftrag einer anderen Fluggesellschaft („on behalf of“) durchgeführt hat, kann der Anspruch gestellt werden.

Kann ich für einen Säugling einen Anspruch stellen?

Falls du mit einem Säugling gereist bist und kein Ticket erworben hast, dann ist ein Anspruch ausgeschlossen. Passagiere die kostenlos reisen (bei manchen Fluggesllschaften Kinder unter 2 Jahren) oder mit einem Tarif, der der breiten Öffentlichkeit nicht zugänglich ist, erfüllen nicht die Voraussetzungen für einen Anspruch unter Verordnung (EG) 261/2004.

Garantiert FlightClaimEU.de, dass ich eine Entschädigung erhalten werde?

FlightClaimEU.de kann nicht gerantieren, dass du eine Entschädigung erhältst. Du kannst aber dich aber immer bei FlightClaimEU.de melden, um unsere Meinung einzuholen, falls du Schwierigkeiten bei der Verfolgung deines Anspruchs hast.

Wie lange dauert der ganze Entschädigungsprozess?

Nachdem wir deinen Fall analysiert haben, erstellen wir eine online Akte zu deinem Vorgang und erheben den Anspruch gegenüber der Fluggesellschaft. In der Regel gewähren wir den Fluggesellschaften eine Frist von 30 Tagen, um zu antworten. Nach verstreichen dieser Frist erwägen wir den Fall vor Gericht zu bringen. Es ist leider nicht möglich vorherzusagen wie lange dieser ganze Prozess dauern wird. Wir streben innerhalb von 6 Monaten nach Anspruchstellung ein Ergebnis an – können hierfür aber keine Garantien abgeben. Es ist sogar möglich, dass sich Gerichtsverfahren über mehrere Jahre hinziehen. Wir werden dich jedenfalls persönlich während des gesamten Anspruchsprozesses informieren und unterrichtet halten.

Gibt es für meinen Anspruch eine Verjährungsfrist?

In der EU beträgt die Verjährung für Fälle, die unter den Anwendungsbereich der Verordnung (EG) 261/2004 fallen in der Regel 6 Jahre. Das bedeutet, dass der Fall innerhalb dieser Zeit vor Gericht gebracht werden muss, um den Verjährungseintritt zu verhindern. FlightClaimEU.de nimmt den Fall allerdings nur dann an wenn zwischen dem Datum des Fluges und der Anspruchstellung bei uns bis zu maximal 5 Jahre vergangen sind. Das liegt vor allem daran, dass wir die Zeit benötigen die Fluggesellschaft zu kontaktieren und den Fall aufzubereiten.

Wie erhalte ich Updates über den Stand des Entschädigungsprozesses?

Wir werden dich persönlich während des gesamten Anspruchsprozesses informieren und unterrichtet halten. Dies geschieht entweder in elektronischer Form oder telefonisch.

Warum habe ich von FlightClaimEU.de keine Antwort erhalten?

E-Mail Provider wie bspw. Gmail oder Hotmail betrachten unsere Nachrichten unter Umständen als Spam. Bitte überprüfe alle deine E-Mail Ordner und markiere unsere E-Mails als „kein SPAM“. Du wirst dann alle unsere E-Mails erhalten können.

Was, wenn mich die Fluggesellschaft direkt kontaktiert?

Melde dich bitte umgehend bei FlightClaimEU.de, wenn du deinen Anspruch über FlightClaimEU.de gestellt hast und dich die Fluggesellschaft direkt kontaktiert. Du erreichst uns über unsere Homepage oder per E-Mail. Es ist möglich, dass FlightClaim.de bereits ein Gerichtsverfahren gegen die Fluggesellschaft für dich initiiert hat und folglich die Kosten dafür bereits verauslagt hat. Wenn die Fluggesellschaft dir die Entschädigung direkt auszahlt, werden wir gemäß Nr. 6.7 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen abrechnen. Falls dich die Flugesellschaft kontaktiert und dir ein Angebot unterbreitet, melde dich umgehend bei FlightClaimEU.de – noch bevor du das Angebot annimmst!

VOLLMACHT

Wie fülle ich die Vollmacht aus?

Bitte drucke eine Kopie der Vollmacht für jeden Fluggast aus, der einen Anspruch stellt. Jeder Erwachsene muss seine eigene Vollmacht (S. 1) eigenhändig sowie in gut leserlicher Form (kein Bleistift!) unterzeichnen. Es ist nicht möglich die Vollmacht mit einer digitalen Signatur zu zeichnen. Falls Ansprüche für minderjährige Kinder gestellt werden, müssen die Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten des Kindes die erste und zweite Seite der Vollmacht unterschreiben sowie dort die entsprechenden Angaben zu dem Kind tätigen. Jede Vollmacht bezieht sich nur auf einen Anspruch und ist auch nur für diesen einen, spezifischen Anspruch gültig.

Wozu benötigt ihr eine Vollmacht?

We require a signed power of attorney from each passenger in the claim so that we can legally represent you against the airline and in court.

Warum muss ich eine Vollmacht für mein minderjähriges Kind ausfüllen?

Ein Anspruch nach Verordnung (EG) 261/2004 ist ein individueller Anspruch für jeden Fluggast. Mit dieser Vollmacht sind wir in der Lage dich und dein Kind gegenüber der Fluggesellschaft und vor Gericht zu vertreten.

PERSÖNLICHE INFORMATIONEN

Was geschieht mit meinen persönlichen Daten?

FlightClaim.de behandelt alle deine persönlichen Daten vertraulich und wird diese nicht an Dritte weitergeben. Für weitere Informationen, konsultiere bitte unsere Datenschutzerklärung.

Wie ändere ich meine E-Mail Adresse?

Bitte sende eine E-Mail mit dem Hinweis auf deine neue E-Mail Adresse an office@FlightClaimEU.de. Um den Vorgang eindeutig zuordnen zu können, bitten wir dich auch deine bisher verwendete E-Mail Adresse anzugeben.

Wie füge ich meine Kontoverbindungsdaten hinzu?

Deine Kontoverbindungsdaten kannst du nur in deiner online Akte zu deinem Vorgang angeben. Nachdem du dich auf unserer Homepage eingeloggt hast, kannst du unter „Bank Details“ die relevanten Informationen angeben. Wir müssen darauf hinweisen, dass die Angabe deiner IBAN zwingend erforderlich ist. Die IBAN ist die internationale Version deiner nationalen Kontoverbindung (Kontonummer und BLZ). Sollte dir deine IBAN nicht bekannt sein, wird dir deine Bank hierüber weiterhelfen können. In deinem eigenen Interesse ist es leider nicht möglich uns deine Kontoverbindungsdaten per Post, E-Mail, Chat, Telefon oder FAX zukommen zu lassen.

FINANZIELLE ENTSCHÄDIGUNG

Warum habe ich nur 50% des Entschädigungsbetrags erhalten?

In der „Sturgeon-Entscheidung“ stellte der EuGH fest, dass Fluggästen, die über 3.500 km geflogen sind und die an ihrem Zielort mit einer Verspätung von mehr als 3 Stunden aber weniger als 4 Stunden landen, eine 50%ige Entschädigung zusteht. In deinem Fall hat die Fluggesellschaft nachweisen können, dass die Verspätung weniger als 4 Stunden betrug.

Wann erhalte ich meine finanzielle Entschädigung?

Sobald wir die finanzielle Entschädigung erhalten, senden wir dir eine E-Mail mit unserer Abrechnung. Sobald deine Kontoverbindungsdaten in der online Akte zu deinem Vorgang angegeben wurden, wird unsere Buchhaltung den Betrag entweder am 15. oder am 30. eines Monats anweisen. Bitte vergewissere dich, dass deine Kontoverbindungsdaten in deiner online Akte ordnungsgemäß angegeben sind!

RECHTLICHER RAHMEN

Was ist Verordnung (EG) 261/2004?

Die Verordnung (EG) 261/2004 ist primäres europäische Recht, die erlassen wurde, um die Fluggastrechte im Falle einer Flugverspätung, Flugannullierung oder Nichtbeförderung zu wahren. Diese Verordnung ist auf alle Flüge, die von einem EU-Land abfliegen, und auf Flüge, die in einem EU-Land landen und von einer EU Fluggesellschaft durchgeführt werden, anwendbar.

Was ist das Montrealer Übereinkommen?

Das Montrealer Übereinkommen ist ein internationales Abkommen das u.a. die Verantwortung von Fluggesellschaften für verspätungsbedingte Schäden oder Schäden am Gepäck festlegt. Im Falle einer Verspätung kann die Fluggesellschaft für Schäden, die ein Passagier erlitten hat (diese müssen allerdings nachgeweisen werden), zur Verantwortung gezogen werden.

CCN

Wer ist CCN?

CCN ist ein europäischer Schadenregulierungsdienstleister. FlightClaim.de ist eine Marke von CCN. CCN kann in deinem Namen Klage erheben falls die Fluggesellschaft nicht ordnungsgemäß auf das Anspruchschreiben reagiert. Im Verlauf des gesamten Prozesses bleibst du aber ein Kunde von FlightClaim.de.

Wird FlightClaim.de mir eine Rechnung stellen, falls ein gerichtliches Verfahren erforderlich wird?

Nein, wir tragen die Kosten eines Gerichtsverfahrens und organisieren eine Vertretung vor Gericht. Falls du deinen Fall verlierst, brauchst du uns keinen Cent zu zahlen. Falls wir deinen Fall gewinnen erhältst du 75% des Entschädigungsbetrags abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 25.

Bringt FlightClaimEU.de jeden Fall vor ein Gericht?

FlightClaimEU.de und CCN werden den Fall nur dann vor Gericht bringen, wenn wir von einer hohen Wahrscheinlichkeit eines Obsiegens überzeugt sind. Der Anspruch wird stets zuerst bei der Fluggesellschaft angemeldet. Abhängig von der Antwort der Fluggesellschaft werden wir in dem Fall weiter ermitteln. Es besteht keinerlei Verpflichtung den Fall vor ein Gericht zu bringen.