FlightClaimEU.de hilft Fluggästen, die eine Flugverspätung, Flugannullierung oder Nichtbeförderung erlebt haben. Auf der Grundlage der Verordnung (EG) 261/2004 unterstützt FlightClaimEU.de Fluggäste dabei ihren Anspruch auf Entschädigung gegenüber der Fluggesellschaft durchzusetzen.
FlightClaimEU.de ist den Passagierrechten verpflichtet und bringt viel Erfahrung in die FlightClaimEU.de-Dienstleistung ein. FlightClaimEU.de hat sich einen starken Ruf im Bereich von Regressdienstleistungen aufgebaut und ist in diesem Bereich ein ausgewiesener Experte. FlightClaimEU.de Dienstleistungen sind repräsentativ für diese Erfahrung und kombinieren das mit einem einfach zu handhabenden „Do-It-Yourself“ – Produkt. FlightClaimEU.de kann basierend auf historischen Flugdaten eine gut informierte faktenbasierte Einschätzung vornehmen.
FlightClaimEU.de nutzt historische Flugdaten, die sowohl von kommerziellen Anbietern angeboten werden oder über öffentlichen Quellen zugänglich sind als auch von Regierungen, Flughäfen, Fluggesellschaften und den Medien veröffentlicht werden. Zusätzlich wertet FlightClaimEU.de die Signale der zivilen Luftfahrt (ACARS und ADS-B) aus.
FlightClaimEU.de hat Zugang zu über 60.000 Signalen von Westterstationen, die auf Flughäfen installiert sind (METAR). Diese Wetterberichte stehen im Einklang mit den Vorgaben der Weltorganisation für Meteorologie (WMO). Alle relevanten Wetterberichte werden von FlightClaimEU.de ausgewertet wenn ein Flug analysiert wird.
FlightClaimEU.de sammelt und archiviert hunderte von Nachrichten und Berichterstattungen über Fluglotsenstreiks, politischen Unruhen, Flughafenschließungen u.ä. Diese Informationen werden genutzt, wenn ein Flug analysiert wird.
FlightClaimEU.de kombiniert Flugdaten, Wetterberichte und Nachrichten um beurteilen zu können, ob ein Flug unter Verordnung (EG) 261/2004 fallen könnte. Auf der Basis dieser Daten kann FlightClaimEU.de schnell beurteilen, ob eine Situation als „außergewöhnlicher Umstand“ angesehen werden kann. Eine Fluggesellschaft trifft im Fall eines außergewöhnlichen Umstands keine Verpflichtung eine Entschädigung zu zahlen und FlightClaimEU.de wird den Fall unter einem derartigen Umstand nicht auf „No-Win-No-Fee“ – Basis annehmen.
FlightClaimEU.de ist auf „No-Win-No-Fee“ – Basis für dich tätig. Das bedeutet, dass du uns lediglich eine Gebühr bezahlst, wenn wir erfolgreich sind. Du erhältst 75% des Entschädigungsbetrags abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 25 pro Fluggast. Sollten wir deinen Fall nicht lösen können, brauchst du uns überhaupt nichts zu bezahlen.
Hierfür kann es mehrere Gründe geben. Falls der Flug nicht unter den Anwendungsbereich der Verordnung (EG) 261/2004 fällt können wir dir nicht weiterhelfen. So fällt beispielsweise ein Flug mit einer nicht EU-Fluggesellschaft, der in der EU landet, nicht in den Anwendungsbereich dieser Verordnung. Auch ist es möglich, dass FlightClaimEU.de keine Möglichkeit hat den Anspruch zu erheben weil die Fluggesellschaft kein Büro in der EU unterhält. Und letztlich ist es auch möglich, dass wir im Rahmen unserer Analyse des Flugs zu der Erkenntnis gekommen sind, dass „außergewöhnliche Umstände“ vorlagen, die einer Verfolgung des Anspruchs aus unserer Sicht entgegensteht. Selbstverständlich bedeutet dies aber nicht, dass du nicht deinen Anspruch direkt bei der Fluggesellschaft erhebst.
FlightClaimEU.de ist auf „No-Win-No-Fee“ – Basis für dich tätig. Das bedeutet, dass du uns lediglich eine Gebühr bezahlst, wenn wir erfolgreich sind. Du erhältst 75% des Entschädigungsbetrags abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 25 pro Fluggast. Sollten wir deinen Fall nicht lösen können, brauchst du uns überhaupt nichts zu bezahlen.
Es fallen keine weitere Kosten an wenn FlightClaim.de für dich vor Gericht zieht. Im Falle eines Obsiegens erhältst du 75% des Entschädigungsbetrags abzüglich € 25 Bearbeitungsgebühr pro Fluggast. Falls wir den Fall verlieren, zahlst du lediglich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 25 pro Fluggast.
FlightClaimEU.de benötigt einige Reisedokumente bevor wir einem Anspruch für dich nachgehen können. Du kannst bei der Eingabe der Daten zu deinem Anspruch die notwendigen Unterlagen hochladen. Wir benötigen eine Kopie der folgenden Unterlagen: Buchungsbestätigung, (e)Ticket, Bordkarte, Reisepass oder Personalausweis.
Wir benötigen eine Kopie deines Reisepasses / Personalausweises um den Namen des Anspruchstellers zu bestätigen und um die Unterschrift auf der Vollmacht zu überprüfen. Darüberhinaus verlangen einige Fluggesellschaften eine Kopie bevor sie gewillt sind, sich den Anspruch zu prüfen. Falls es erforderlich sein sollte, deinen Fall in deinem Namen vor Gericht zu bringen wird FlightClaimEU.de gegenüber den Gerichten darüberhinaus durch Vorlage der Kopie und der Vollmacht glaubhaft versichern können von dir persönlich mit der Geltendmachung des Anspruchs beauftrag worden zu sein. FlightClaimEU.de ist an den Bestimmungen des Datenschutzes verpflichtet und wird unter keinen Umständen deine Daten an Dritte verkaufen.
Um deinen Anspruch schnellstmöglich bearbeiten zu können, bevorzugen wir es sämtliche Unterlagen in elektronischer Form zu erhalten. Es ist möglich Unterlagen bei der Eingabe der Daten oder der online Akte zu deinem Vorgang hinzuzufügen. Falls du Schwierigkeiten haben solltest dies zu tun oder falls es dir nicht möglich sein sollte, sende deine Unterlagen bitte per E-Mail an office@FlightClaimEU.de. Alle Unterlagen werden der online Akte zu deinem Vorgang hinzugefügt.
Ja, Anspruchsberechtigt ist der Fluggast mit einer gültigen Bordkarte, unabhängig davon wer für das Ticket gezahlt hat – sei es eine natürliche oder aber eine juristische Person.
Ja, auch gegen Fluggesellschaften, die den Flug im Auftrag einer anderen Fluggesellschaft („on behalf of“) durchgeführt hat, kann der Anspruch gestellt werden.
Ja, der Entschädigungsanspruch steht sowohl Fluggästen zu, die verspätet von einem Flughafen abfliegen, als auch verspätet an einem Flughafen ankommen.
Ja, der Entschädigungsanspruch steht neben dem Anspruch auf Betreeungsleistungen, die kostenlos von der Fluggesellschaft angeboten werden.
Ja, auch gegen Fluggesellschaften, die den Flug im Auftrag einer anderen Fluggesellschaft („on behalf of“) durchgeführt hat, kann der Anspruch gestellt werden.
Falls du mit einem Säugling gereist bist und kein Ticket erworben hast, dann ist ein Anspruch ausgeschlossen. Passagiere die kostenlos reisen (bei manchen Fluggesllschaften Kinder unter 2 Jahren) oder mit einem Tarif, der der breiten Öffentlichkeit nicht zugänglich ist, erfüllen nicht die Voraussetzungen für einen Anspruch unter Verordnung (EG) 261/2004.
FlightClaimEU.de kann nicht gerantieren, dass du eine Entschädigung erhältst. Du kannst aber dich aber immer bei FlightClaimEU.de melden, um unsere Meinung einzuholen, falls du Schwierigkeiten bei der Verfolgung deines Anspruchs hast.
Nachdem wir deinen Fall analysiert haben, erstellen wir eine online Akte zu deinem Vorgang und erheben den Anspruch gegenüber der Fluggesellschaft. In der Regel gewähren wir den Fluggesellschaften eine Frist von 30 Tagen, um zu antworten. Nach verstreichen dieser Frist erwägen wir den Fall vor Gericht zu bringen. Es ist leider nicht möglich vorherzusagen wie lange dieser ganze Prozess dauern wird. Wir streben innerhalb von 6 Monaten nach Anspruchstellung ein Ergebnis an – können hierfür aber keine Garantien abgeben. Es ist sogar möglich, dass sich Gerichtsverfahren über mehrere Jahre hinziehen. Wir werden dich jedenfalls persönlich während des gesamten Anspruchsprozesses informieren und unterrichtet halten.
In der EU beträgt die Verjährung für Fälle, die unter den Anwendungsbereich der Verordnung (EG) 261/2004 fallen in der Regel 6 Jahre. Das bedeutet, dass der Fall innerhalb dieser Zeit vor Gericht gebracht werden muss, um den Verjährungseintritt zu verhindern. FlightClaimEU.de nimmt den Fall allerdings nur dann an wenn zwischen dem Datum des Fluges und der Anspruchstellung bei uns bis zu maximal 5 Jahre vergangen sind. Das liegt vor allem daran, dass wir die Zeit benötigen die Fluggesellschaft zu kontaktieren und den Fall aufzubereiten.
Wir werden dich persönlich während des gesamten Anspruchsprozesses informieren und unterrichtet halten. Dies geschieht entweder in elektronischer Form oder telefonisch.
E-Mail Provider wie bspw. Gmail oder Hotmail betrachten unsere Nachrichten unter Umständen als Spam. Bitte überprüfe alle deine E-Mail Ordner und markiere unsere E-Mails als „kein SPAM“. Du wirst dann alle unsere E-Mails erhalten können.
Melde dich bitte umgehend bei FlightClaimEU.de, wenn du deinen Anspruch über FlightClaimEU.de gestellt hast und dich die Fluggesellschaft direkt kontaktiert. Du erreichst uns über unsere Homepage oder per E-Mail. Es ist möglich, dass FlightClaim.de bereits ein Gerichtsverfahren gegen die Fluggesellschaft für dich initiiert hat und folglich die Kosten dafür bereits verauslagt hat. Wenn die Fluggesellschaft dir die Entschädigung direkt auszahlt, werden wir gemäß Nr. 6.7 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen abrechnen. Falls dich die Flugesellschaft kontaktiert und dir ein Angebot unterbreitet, melde dich umgehend bei FlightClaimEU.de – noch bevor du das Angebot annimmst!
Bitte drucke eine Kopie der Vollmacht für jeden Fluggast aus, der einen Anspruch stellt. Jeder Erwachsene muss seine eigene Vollmacht (S. 1) eigenhändig sowie in gut leserlicher Form (kein Bleistift!) unterzeichnen. Es ist nicht möglich die Vollmacht mit einer digitalen Signatur zu zeichnen. Falls Ansprüche für minderjährige Kinder gestellt werden, müssen die Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten des Kindes die erste und zweite Seite der Vollmacht unterschreiben sowie dort die entsprechenden Angaben zu dem Kind tätigen. Jede Vollmacht bezieht sich nur auf einen Anspruch und ist auch nur für diesen einen, spezifischen Anspruch gültig.
We require a signed power of attorney from each passenger in the claim so that we can legally represent you against the airline and in court.
Ein Anspruch nach Verordnung (EG) 261/2004 ist ein individueller Anspruch für jeden Fluggast. Mit dieser Vollmacht sind wir in der Lage dich und dein Kind gegenüber der Fluggesellschaft und vor Gericht zu vertreten.
FlightClaim.de behandelt alle deine persönlichen Daten vertraulich und wird diese nicht an Dritte weitergeben. Für weitere Informationen, konsultiere bitte unsere Datenschutzerklärung.
Bitte sende eine E-Mail mit dem Hinweis auf deine neue E-Mail Adresse an office@FlightClaimEU.de. Um den Vorgang eindeutig zuordnen zu können, bitten wir dich auch deine bisher verwendete E-Mail Adresse anzugeben.
Deine Kontoverbindungsdaten kannst du nur in deiner online Akte zu deinem Vorgang angeben. Nachdem du dich auf unserer Homepage eingeloggt hast, kannst du unter „Bank Details“ die relevanten Informationen angeben. Wir müssen darauf hinweisen, dass die Angabe deiner IBAN zwingend erforderlich ist. Die IBAN ist die internationale Version deiner nationalen Kontoverbindung (Kontonummer und BLZ). Sollte dir deine IBAN nicht bekannt sein, wird dir deine Bank hierüber weiterhelfen können. In deinem eigenen Interesse ist es leider nicht möglich uns deine Kontoverbindungsdaten per Post, E-Mail, Chat, Telefon oder FAX zukommen zu lassen.
In der „Sturgeon-Entscheidung“ stellte der EuGH fest, dass Fluggästen, die über 3.500 km geflogen sind und die an ihrem Zielort mit einer Verspätung von mehr als 3 Stunden aber weniger als 4 Stunden landen, eine 50%ige Entschädigung zusteht. In deinem Fall hat die Fluggesellschaft nachweisen können, dass die Verspätung weniger als 4 Stunden betrug.
Sobald wir die finanzielle Entschädigung erhalten, senden wir dir eine E-Mail mit unserer Abrechnung. Sobald deine Kontoverbindungsdaten in der online Akte zu deinem Vorgang angegeben wurden, wird unsere Buchhaltung den Betrag entweder am 15. oder am 30. eines Monats anweisen. Bitte vergewissere dich, dass deine Kontoverbindungsdaten in deiner online Akte ordnungsgemäß angegeben sind!
Die Verordnung (EG) 261/2004 ist primäres europäische Recht, die erlassen wurde, um die Fluggastrechte im Falle einer Flugverspätung, Flugannullierung oder Nichtbeförderung zu wahren. Diese Verordnung ist auf alle Flüge, die von einem EU-Land abfliegen, und auf Flüge, die in einem EU-Land landen und von einer EU Fluggesellschaft durchgeführt werden, anwendbar.
Das Montrealer Übereinkommen ist ein internationales Abkommen das u.a. die Verantwortung von Fluggesellschaften für verspätungsbedingte Schäden oder Schäden am Gepäck festlegt. Im Falle einer Verspätung kann die Fluggesellschaft für Schäden, die ein Passagier erlitten hat (diese müssen allerdings nachgeweisen werden), zur Verantwortung gezogen werden.
CCN ist ein europäischer Schadenregulierungsdienstleister. FlightClaim.de ist eine Marke von CCN. CCN kann in deinem Namen Klage erheben falls die Fluggesellschaft nicht ordnungsgemäß auf das Anspruchschreiben reagiert. Im Verlauf des gesamten Prozesses bleibst du aber ein Kunde von FlightClaim.de.
Nein, wir tragen die Kosten eines Gerichtsverfahrens und organisieren eine Vertretung vor Gericht. Falls du deinen Fall verlierst, brauchst du uns keinen Cent zu zahlen. Falls wir deinen Fall gewinnen erhältst du 75% des Entschädigungsbetrags abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 25.
FlightClaimEU.de und CCN werden den Fall nur dann vor Gericht bringen, wenn wir von einer hohen Wahrscheinlichkeit eines Obsiegens überzeugt sind. Der Anspruch wird stets zuerst bei der Fluggesellschaft angemeldet. Abhängig von der Antwort der Fluggesellschaft werden wir in dem Fall weiter ermitteln. Es besteht keinerlei Verpflichtung den Fall vor ein Gericht zu bringen.