Deine Rechte als Fluggast auf einem verspäteten Flug - FlightClaimEU.de
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HATTE DEIN FLUG VERSPÄTUNG?

Im Falle eines verspäteten, überbuchten oder annullierten Flugs mit einer Verspätung am Zielort von über 3 Stunden? Nach der Verordnung (GE) 261/2004 steht dir möglicherweise eine Entschädigung für den Zeitverlust zu. Die Entschädigungsbeträge variieren zwischen € 250 und € 600 pro Passagier!

WELCHE REGELN GELTEN BEI VERSPÄTUNGEN?

  • Bei Flügen innerhalb der EU, die von einer Fluggesellschaft aus der EU oder einem Nicht-EU-Land durchgeführt werden
  • Bei Flügen aus einem Nicht-EU-Land in die EU, die von einer Fluggesellschaft aus der EUdurchgeführt werden
  • Bei Flügen aus der EU in ein Nicht-EU-Land, die von einer Fluggesellschaft aus der EU oder einem Nicht-EU-Land durchgeführt werden

Unter EU sind hier die 28 EU-Länder einschließlich Guadeloupe, Französisch-Guayana, Martinique, Réunion, Mayotte, Saint Martin (Französische Antillen), die Azoren, Madeira und die Kanarischen Inseln sowie Island, Norwegen und die Schweiz zu verstehen.

WANN LIEGEN AUßERGEWÖHNLICHE UMSTÄNDE VOR?

Aus unserer Sicht liegen außergewöhnliche Umstände vor, wenn die Fluggesellschaft für die Verspätung oder die Annullierung des Fluges kein Verschulden trifft. Hier sind einige Umstände aufgeführt, die als außergewöhnlich angesehen werden können:

  • Schlechtes Wetter

    Stürme, Gewitter, starker Regen aber auch dicke Wolken können den Luftverkehr behindern. Bei schlechtem Wetter sind im Regelfall mehrere Flüge betroffen, die von demselben Flughafen abfliegen.

  • Streiks

    Jeder Streik, unabhängig davon, ob es sich bei den Streikenden um die Mitarbeiter der Fluggesellschaft oder Dritte handelt, stellt einen außergewöhnlichen Umstand dar.

  • Medizinische Notfälle

    Falls ein Passagier während eines Fluges einen medizinischen Notfall erleidet und der Kapitän sich zu einer Notlandung am nächstgelegensten Flughafen entscheidet, besteht kein Anspruch auf Entschädigung.

  • Terror

    Im Falle eines Terroranschlags sprechen auch wir von einem außergewöhnlichen Umstand.

WANN KANN SICH DIE FLUGGESELLSCHAFT NICHT AUF AUßERGEWÖHNLICHE UMSTÄNDE BERUFEN?

Oft werden „außergewöhnliche Umstände“ und ein Umstand, für den die Fluggesellschaft kein „Verschulden“ trifft miteinander verwechselt. Ein technischer Defekt kann spontan auftreten – ein platter Reifen zum Beispiel. Die Fluggesellschaften sind verantwortlich für die ordnungsgemäße Wartung ihrer Flugzeuge, dadurch können viele technische Defekte ausgeschlossen werden. Technische Defekte, die Verspätungen von über drei Stunden zur Folge haben, sind keine außergewöhnlichen Umstände und somit kannst du deinen Entschädigungsanspruch stellen. Hier sind einige Situationen in denen sich die Fluggesellschaft nicht auf außergewöhnliche Umstände berufen kann:

  • Technischer Defekt

    Leider gehören technische Defekte zum Alltag in der Luftfahrt. Fluggesellschaften sind verantwortlich für die ordnungsgemäße Wartung ihrer Flugzeuge und ggf. dafür kurzfristig umzudisponieren. Fluggäste sind zu einer Entschädigung berechtigt, wenn der technische Defekt zu einer Verzögerung von mehr als drei Stunden geführt hat.

  • Verspätungen oder schlechtes Wetter auf einem vorherigen Flug

    Das Wort „vorherig“ sagt schon alles! Eine Verspätung auf einem vorherigen Flug, die durch schlechtes Wetter verursacht wurde, hat im Regelfall (mit einigen, wenigen Ausnahmen) nichts mit deinem Flug zu tun. War das der Grund, der dir für die Verspätung deines Fluges genannt wurde? Dann steht dir möglicherweise eine Entschädigung zu.

  • Erkrankung der Crew

    Eine mögliche Erkrankung der Mitarbeiter ist ein Risiko mit dem jedes Unternehmen umgehen muss. Die Fluggesellschaft ist dafür verantwortlich stets eine Crew auf Stand-By zu haben. Nochmals zur Verdeutlichung: Dies ist kein außergewöhnlicher Umstand!

WIE DEINE ENTSCHÄDIGUNG BERECHNET WIRD

Falls die Fluggesellschaft die Verspätung zu verantworten hat, steht dir ein Recht auf Entschädigung zu. Der dir zustehende Entschädigungsbetrag wird auf

 

Flugziel innerhalb der EU:

€ 250 als Entschädigung für Flugverspätungen bis zu 1.500 km

€ 400 als Entschädigung für Flugverspätungen über 1.500 km

Flugziel außerhalb der EU:

€ 250 als Entschädigung für Flugverspätungen bis zu 1.500 km

€ 400 als Entschädigung für Flugverspätungen von 1.500 km bis zu 3.500 km

€ 600 als Entschädigung für Flugverspätungen über 3.500 km

WAS KÖNNEN WIR FÜR DICH TUN?

Wir bieten dir eine schnelle, einfache und risikofreie Lösung an, um die Entschädigung zu erhalten, die dir zusteht. Wir kümmern uns um jeden einzelnen Prozessschritt und ersparen dir damit die schier unglaubliche Aufgabe alle Informationen zusammenzutragen und den lästigen Papierkram auszufüllen. Unser Prozess ist einfacher und effizienter als wenn du alleine deinen Anspruch bei der Fluggesellschaft oder der zivilen Luftfahrtbehörde geltend machst.
Um deinen Anspruch zu untermauern, sind sowohl Rechts- und Fachkenntnisse als auch zahlreiche Daten und Informationen erforderlich. Im Regelfall wirst du nicht zuletzt zu diesen Informationen und Daten keinen Zugang haben. Wir haben Zugang zu einer detaillierten Datenbank, die täglich über 13 Millionen relevante Daten auswertet – Flugdaten, Wetterdaten und gesellschaftspolitische Daten. Nicht zuletzt diese Daten ermöglichen es uns in jedem Einzelfall genau zu prüfen, ob dir ein Entschädigungsanspruch zusteht oder ob sich die Fluggesellschaft auf „außergewöhnliche Umstände“ berufen kann.
Wir arbeiten für dich auf einer „NO-WIN-NO-FEE“ – Basis und vertreten deine Interessen als Fluggast gegenüber der Fluggesellschaft. Auch wenn dein Fall vor Gericht landed, trägst du keinerlei Rechtsanwalts- oder Gerichstkosten. Es gibt für dich kein Risiko und du kannst durch die Inanspruchnahme unserer Dienstleistung nur gewinnen. Unsere Kommission zahlst du uns nur dann, wenn wir gewinnen und zwar in Höhe von 25% der geleisteten Entschädigung (einschließlich USt) zzgl. einer pauschalen Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 25 (einschließlich USt) pro Anspruchsteller.